Heiraten im Herzen der Stadt mit Schokoladenseiten

Eheschließung

Wann können Sie heiraten?

Trauungen werden in Waldenbuch von Montag bis Freitag während der Bürozeiten abgehalten.
Als Sonderservice (in Verbindung mit einer zusätzlichen Gebühr) kann freitags von 15:00 - 17:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr in Waldenbuch im Rathaus oder im Schloss nach Absprache geheiratet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt unter Tel.: 07157 1293 18 oder 07157 1293 47, mail: standesamt@waldenbuch.de

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen und kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Neben der Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnsitzes kann die Trauung auch bei einem anderen Standesamt stattfinden.
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt aber immer beim Wohnsitzstandesamt; dieses leitet die Unterlagen an das Eheschließungsstandesamt weiter.
Nach der Anmeldung kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Für die Auskunft/Information der erforderlichen Unterlagen, sowie Terminvereinbarung zur Anmeldung der Eheschließung oder Vorreservierung eines Eheschließungstermins setzten sie sich gern telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Den Wunschtermin für Ihre Trauung sollten Sie allerdings möglichst frühzeitig (maximal ein Jahr im voraus),
d.h. vor der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Waldenbuch vormerken lassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.: 07157 1293 18 oder 07157 1293 47, mail: standesamt@waldenbuch.de

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Kann einer der Verlobten aus wichtigen Grund nicht persönlich bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend sein, ist eine Vollmacht vorzulegen.

Trauzeugen

Trauzeugen sind nicht mehr zwingend erforderlich, aber auf Wunsch können Sie bis zu zwei Trauzeugen bestimmen. Bitte teilen sie uns die vollständigen Namen und Anschriften vorab (spätestens eine Woche vor der Eheschließung) in Form der Ausweiskopien mit.

Eheschließungsorte

Trauungen im Alten Rathaus


Im Alten Rathaus (kein barrierefreier Zugang) steht Ihnen das

Trauzimmer mit 15 Personen oder der
Große Sitzungssaal mit 45 Personen zur Verfügung.

Trauungen im Schloss

Wenn Ihre Trauung im kleineren Kreis stattfinden soll, eignet sich hierfür das Kaminzimmer mit Fachwerk und Steinkamin im ersten Obergeschoss (30 Personen). Im Erdgeschoss des Museums steht die Säulenhalle, die sogenannte "Dürnitz", für größere Gesellschaften zur Verfügun (60 Personen). Aufzug vorhanden.

Welche Kosten entstehen: Für die Nutzung des Kaminzimmers werden 200 €, für die Nutzung der Dürnitz 400 € berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. MsSt.

Ein Sektempfang im Anschluss ist möglich. Dafür berechnen wir eine zusätzliche Gebühr von 50 € zzgl. MwSt. Der Sektempfang kann bei gutem Wetter im Schlosshof stattfinden. Bei schlechtem Wetter findet er in der Offizin statt. Die Trauung inkl. anschließendem Sektempfang darf insgesamt nicht länger als 2 Stunden dauern.

Ansprechpartnerin:
Frau Kölling
Museum der Alltagskultur 
Schloss Waldenbuch
Kirchgasse 3
71111 Waldenbuch
Tel.: +49 (0)711 89535-3852 oder unter ihrem Diensthandy Nr. 015259641023 erreichbar
E-Mail:  marija.brown@Landesmuseum-Stuttgart.de
Internet: museum-der-alltagskultur.de

Die Trauungen im Schloss sind nach Absprache während der Öffnungszeiten möglich:
Dienstag bis Samstag von 10:00 – 15:00 Uhr möglich.

Erforderliche Unterlagen

Eheschließung bei ledigen deutschen Staatsangehörigen

Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben, werden jeweils folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine aktuelle (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag mit Hinweisen, erhältlich beim Geburtsstandesamt.
  • Zum Nachweis der Meldedaten haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder das Standesamt ruft Ihre Daten aus dem Melderegister ab (Kosten pro Person: 10 Euro) oder Sie reichen eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnadresse ein. Wenn Sie die erweiterte Meldebescheinigung beantragen, können die Kosten abweichen. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
  • Ist in Waldenbuch nur der Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes vorzulegen.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei gemeinsamen Kindern sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die dazu abgegebene Sorgeerklärung des Jugendamtes vorzulegen. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Jugendamtes über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung).
    Sofern Sie bzw. Ihre Kinder in Waldenbuch geboren sind, entfällt die Vorlage der Geburtsnachweise.

Eheschließung bei geschiedenen/verwitweten deutschen Staatsangehörigen

Wenn einer der Verlobten geschieden oder verwitwet ist, werden jeweils folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:

  • Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweise (Auflösungsvermerk)
  • Bei einer Vorehe mit Auslandsbeteiligung (Eheschließung oder Scheidung im Ausland) wenden Sie sich telefonisch oder per email an standesamt@waldenbuch.de
  • Individuelle Informationen erhalten Sie auf Anfrage per email an standesamt@waldenbuch.de

Eheschließung mit ausländischer Beteiligung


Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt (besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit), hat ein Ehefähigkeitszeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats beizubringen. Dies gilt auch dann, wenn der maßgebliche Heimatstaat eines Verlobten auf deutsches Recht verweist.
Als Zeugnis der inneren Behörde gilt auch ein Ehefähigkeitszeugnis einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats der EU (§ 1309 Abs. 1 BGB) sowie eine Bescheinigung einer anderen Behörde, wenn der Heimatstaat des Verlobten das Übereinkommen vom 5.9.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen ratifiziert hat.

Für eine rechtsspezifische Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an ihr zuständiges Standesamt.

Eheschließung im Ausland und Ehefähigkeitszeugnis

Beabsichtigen sie, ihre Ehe im Ausland zu schließen, wird in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis von deutschen Verlobten verlangt. Ob sie als deutscher Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis für ihre Eheschließung im Ausland benötigen, erfahren sie an ihrem Eheschließungsort.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.
Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.

Sind beide Antragsteller deutsche Staatsangehörige, werden die Unterlagen analog wie zur Anmeldung der Eheschließung (siehe "Erforderliche Unterlagen/ Eheschließung bei ledigen deutschen Staatsangehörigen") benötigt.

Möchten Sie einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten, ist die persönliche Vorsprache beim Wohnsitzstandesamt erforderlich!

Namensführung in der Ehe

Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie künftig führen wollen. Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich solange die Ehe besteht.

Nach deutschem Recht gilt folgendes:

Die Ehegatten können beide ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung).
Bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Geburtsname oder der aktuell geführte Name der Frau oder des Mannes zum Ehenamen bestimmt werden.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch eine Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen voranstellen oder anfügen. Damit führt er persönlich in der Ehe einen Doppelnamen. Hier ist ein späterer Widerruf möglich. Ein mehr als zweigliedriger Name darf dabei nicht entstehen.

Wollen Sie erst nach der Eheschließung eine Erklärung zur Namensführung abgeben (z. B. einen Ehenamen erklären), so sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor. Zuständig ist das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihrer Heimatstaates.

Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, klären Sie die Namensführung bitte direkt mit dem zuständigen Standesamt ab!

Gebühren und Urkunden

Seit dem 17.06.2023 geänderte Gebühren  
Prüfung Ehefähigkeit
- bei der Anmeldung zur Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis, wenn deutsches Recht beachtet werden muss:
65,00 €
Prüfung der Ehefähigkeit
-bei der Anmeldung zur Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis, wenn ausländisches Recht beachtet werden muss:
110,00 €
Prüfung der Ehefähigkeit
-bei der Anmeldung der Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und OLG Befreiung
130,00 €
Datenabruf aus einem Melderegister für die Prüfung der Ehevoraussetzungen 10,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde 20,00 €
Ausstellung eines Eheregisters 20,00 €
Stammbuch Kosten zwischen  25,00 € und 39,00 €
Vorreservierung Termin 50,00 €
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,00 €
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt vorgenommen wurde 45,00 €
Erneute Prüfung nach § 29 Abs. 2 PStV 30,00 €
Beitritt zur Anmeldung (wenn Vollmacht vorliegt) 34,00 €
Bereitstellung Sitzungssaal während der Dienstzeiten 60,00 €
Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten, ausgenommen bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung 110,00 €
Bereitstellung Sitzungssaal außerhalb der Dienstzeiten 120,00 €
Bereitstellung Trauzimmer außerhalb der Dienstzeiten 60,00 €
Eheschließung im Schloss zusätzlich zu den Gebühren im Schloss 60,00 €
Eheschließung im Schloss: zusätzl. Gebühren werden mit der Schlossverwaltung abgerechnet. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Schlossverwaltung  
Kaminzimmer: 200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Dürnitz: 400,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Sektempfang im Schloss: Der Sektempfang kann bei guten Wetter im Schlosshof stattfinden. Bei schlechtem Wetter findet er in der Offizin statt. 50,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
   
   
   

Broschüre Heiraten in Waldenbuch (2,472 MB)

Ansprechpartnerinnen

Frau Nicole Groß

Sachgebietsleitung

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Groß"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-47
Fax (0 71 57) 12 93-74
Gebäude Altes Rathaus
Raum 14
Frau Regina Steck
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Steck"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-18
Fax (0 71 57) 12 93-75
Gebäude Altes Rathaus
Raum 11
Frau Beate Klie
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Klie"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-18
Fax (0 71 57) 12 93-75
Gebäude Altes Rathaus
Raum 11

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Do. 15:30 -18:30 Uhr
Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)