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Wahlen und Bürgerbeteiligung

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie.
In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Die Wahlen sind

  • allgemein (Stimmrecht)
  • unmittelbar (direkt)
  • frei
  • gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
  • geheim

Neben der Möglichkeit, aktiv (durch Stimmabgabe) oder passiv (als Kandidatin oder Kandidat) an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 15:30 - 18:30 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)