e-Bürgerdienste
Gewerbe online an-, um-, abmelden
Lt. § 2 Abs. 1 Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) entfällt die persönliche Unterschrift bei einer elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige.
Eine Übersendung des Gewerbeformulars per Post ist trotz Aufforderung am Ende der E-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige nicht erforderlich
Der elektronische Auskunfts-Service KM-Meldeportal bietet schnelle und zuverlässige Online-Auskünfte aus dem Melderegister auf der Basis des zentralen, öffentlich-rechtlichen Datenbestandes von Baden-Württemberg. Der Service ist insbesondere für Behörden und Unternehmen interessant, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen (sog. "Power-User")
Beantragung eines Führungszeugnisses
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde/Stadt oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.