Geburt
Allgemein
Sie werden Eltern? Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie!
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr zum Thema Geburtsbeurkundung, Vaterschaftsanerkennung und Namensführung Ihres Kindes und welche Unterlagen Sie für die Bearbeitung Ihrer Anträge benötigen.
Vieles können Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes erledigen.
Anmeldung der Geburt
Ist Ihr Kind im Krankenhaus geboren, dann ist das jeweilige Geburtsstandesamt Ihr Ansprechpartner und für die Beurkundung und Urkundenausstellung zuständig oder ist ihr Kind bei Ihnen Zuhause in Waldenbuch geboren, ist unser Standesamt Ihr Ansprechpartner für die Geburtsbeurkundung.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Geburt im Krankenhaus die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn Sie die notwendigen Unterlagen im Krankenhaus bei der Patientenaufnahme abgegeben haben und die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt vorliegt.
Bei Hausgeburten muss die Anzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung hier beim Standesamt erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Personenstandsurkunden
Verheiratete Eltern bei Eheschließung in Deutschland
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister (Internationale Urkunde) und zusätzlich die Geburtsurkunde von jedem Elternteil!
oder - Heiratsurkunde in der Landessprache im Original mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung in Deutschland von einem vereidigten Urkundenübersetzer >und zusätzlich die Geburtsurkunde von jedem Elternteil!
oder - bei einer Nachbeurkundung bei einem deutschen Standesamt die Familienbuchabschrift bzw. begl. Registerausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen
Verheiratete Eltern bei Eheschließung im Ausland
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister (Internationale Urkunde) und zusätzlich die Geburtsurkunde von jedem Elternteil!
oder - Heiratsurkunde in der Landessprache im Original mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung in Deutschland von einem vereidigten Urkundenübersetzer und zusätzlich die Geburtsurkunde von jedem Elternteil!
oder - bei einer Nachbeurkundung bei einem deutschen Standesamt die Familienbuchabschrift bzw. begl. Registerausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen
Nicht miteinander verheiratete Eltern
- Geburtsurkunde bei Geburt der Eltern in Deutschland
oder - Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtsregister (Internationale Urkunde) oder Geburtsurkunde in der Landessprache im Original mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung in Deutschland von einem vereidigten Urkundenübersetzer bei Geburt der Eltern im Ausland
- zusätzlich, wenn die Mutter geschieden ist, das Scheidungsurteil im Original und Eheurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift dieser Vorehe. Ist die Ehe im Ausland geschieden worden, setzen Sie sich zur weiteren Beratung baldmöglichst mit dem Standesamt in Verbindung!
- zusätzlich, wenn die Mutter verwitwet ist, die Sterbeurkunde des Ehegatten und Eheurkunde/Heiratsurkunde oder begl. Eheregisterauszug dieser Vorehe
Sonstige urkundliche Nachweise
- Abschrift einer evtl. vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung
- Abschrift einer evtl. vorgeburtlichen Sorgeerklärung
- Einbürgerungsurkunde
- Urkunde über Namensänderung
z.B. behördliche oder nach § 94 BVFG (Spätaussiedler) oder Art. 47 EGBGB (Angleichung) - Bei deutschen Staatsangehörigen ist von beiden Elternteilen jeweils entweder der Personalausweis oder Reisepass,
- bei ausländischen Staatsangehörigen ist von beiden Elternteilen jeweils der Reisepass vorzulegen!