Kindergartengebühren
Übersicht der aktuellen Kindergartengebühren
gültig für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2026
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sitzung vom 13.05.2025 folgende Gebühren für das Kindergartenjahr 2025/2026 der städtischen Kindergärten festgesetzt. Die Stadt Waldenbuch bietet aktuell folgende Betreuungsformen an:
- Die Betriebsform „verlängerte Öffnungszeiten“ wird mit maximal 30 Wochenstunden angeboten. In den Kindertageseinrichtungen Glashütte und Mühlhalde wird sie montags bis freitags im Zeitfenster 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 angeboten. In den Kindertageseinrichtungen Eugen-Bolz-Straße, Im Städtle, Pestalozziweg und Tilsiter Weg wird sie montags bis freitags im Zeitfenster 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten. Im Rahmen einer Übergangsregelung wird im Kindergartenjahr 2025/2026 die "verlängerte Öffnungszeit" in den Kindergärten Glashütte und Mühlhalde montags bis freitags im Zeitfenster 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten.
- Zusätzlich zur Betriebsform „verlängerte Öffnungszeiten“ wird in den Kindertageseinrichtungen Eugen-Bolz-Straße, Im Städtle, Pestalozziweg und Tilsiter Weg eine Frühbetreuung mit maximal 5 Wochenstunden angeboten. Diese wird montags bis freitags im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 08:00 Uhr angeboten. Im Rahmen einer Übergangsregelung wird im Kindergartenjahr 2025/2026 die Frühbetreuung auch in den Kindergärten Glashütte und Mühlhalde montags bis freitags im Zeitraum 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr angeboten. Diese Übergangsregelung gilt für das Kindergartenjahr 2025/2026.
- In den Kindertageseinrichtungen Eugen-Bolz-Straße, Im Städtle und Pestalozziweg wird die Ganztagsbetreuung mit maximal 9 Wochenstunden angeboten. Das Zeitfenster der Ganztagsbetreuung ist montags bis donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags14:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In diesem Zeitraum wird eine Ganztagsbetreuung von 7,5 Stunden oder 9 Stunden angeboten.
Somit sind folgende Betreuungsformen möglich:
Betreuungsformen in den Waldenbucher Kindergärten | wöchentliche Betreuungszeit |
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Verlängerte Öffnungszeiten | 30 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Frühbetreuung | 35 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Ganztag mit 7,5h | 37,5 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Ganztag mit 9h | 39 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Frühbetreuung und Ganztag mit 7,5h | 42,5 Wochenstunden |
Verlängerte Öffnungszeiten inkl. Frühbetreuung und Ganztag mit 9h | 44 Wochenstunden |
I. Gebühren für eine Betreuung bis zu 30 Wochenstunden und bis maximal 14:00 Uhr
Die Höhe der Gebühr (bei einer 12-monatigen Gebührenpflicht) wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben.
II. Gebühren für die Betreuung über 3-Jähriger
Gebühren für die Betreuung über 3-Jähriger | ab 01.09.2025 |
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für Familien mit 1 Kind | 210 € |
für Familien mit 2 Kindern | 163 € |
für Familien mit 3 Kindern und mehr Kindern | 110 € |
III. Gebühren für die Betreuung unter 3-Jähriger
Gebühren für die Betreuung unter 3-Jähriger | ab 01.09.2025 |
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für Familien mit 1 Kind | 372 € |
für Familien mit 2 Kindern | 288 € |
für Familien mit 3 Kindern und mehr Kindern | 195 € |
IV. Gebühren für die Ganztagesbetreuung (bis zu 44 Stunden pro Woche)
Bei Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung ab 14.00 Uhr werden einkommensabhängige Gebühren nach der Anlage zur Gebührensatzung erhoben. Die Höhe der Gebühr (bei einer 12-monatigen Gebührenpflicht) wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben, nach der Betreuungszeit sowie nach dem zu berücksichtigenden Jahreseinkommen nach §4 Absatz 3 und 4 Kindergartengebührenordnung berechnet. Die Betreuungszeit ergibt sich aus den 30 Wochenstunden des Öffnungszeitenangebots bis 14.00 Uhr und den zusätzlich pro Woche gewünschten Betreuungsstunden nach 14.00 Uhr. Einen vollständigen Überblick über die Kindergartengebühren für die verschiedenen Betreuungsformen erhalten Sie in der Kindergartengebührensatzung.
Für das separat zu buchende Mittagessen wird eine Vergünstigung von 50 % gewährt.