Ausschüsse
Zur eingehenden Erörterung von Sachfragen bildet der Gemeinderat nach der Hauptsatzung folgenden beschließenden Ausschuss:
Der Umlegungsausschuss entscheidet im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. Die dem Ausschuss übertragenen Aufgabengebiete sind in der Hauptsatzung (889,4 KB) festgeschrieben.