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Beschluss des Lärmaktionsplans der dritten Stufe

Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2020 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt und den Schlussbericht des Lärmaktionsplans beschlossen.

Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Waldenbuch verpflichtet, im 5-jährigen Turnus eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Mit der Lärmaktionsplanung soll ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm – hier Straßenverkehrslärm – zu verhindern, diesen vorzubeugen oder zu mindern.

Bei der Lärmaktionsplanung Stufe 3 werden alle Straßen mit einer Verkehrsmenge von mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag betrachtet (Jahresdurchschnittswert) Hierbei wurden Lärmschwerpunkte entlang der Stuttgarter Straße und der Nürtinger Straße festgestellt.

Im Lärmaktionsplan wurden insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Kurzfristige Maßnahmen:

  • Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung (Ortseingang Stuttgarter Straße) (alternativ: Einbau eines Fahrbahnteilers)
  • Tempo 30 nachts Stuttgarter Straße (Ortseingang bis KV Gartenstraße)
  • Tempo 30 nachts Alfred-Ritter-Straße/Gartenstraße (KV bis HN 32)

2. Mittelfristige Maßnahmen

  • Änderung der Verkehrsführung durch abknickende Vorfahrtsstraße an der Kronenkreuzung bis Stuttgarter Straße mit Tempo 30
  • Umwidmung der Nürtinger Straße (Kronenkreuzung bis Stuttgarter Straße) und Echterdinger Straße (Kronenkreuzung bis Stuttgarter Straße)
  • leistungsfähiger Ausbau des Knotenpunkts Echterdinger Straße/Stuttgarter Straße durch
    • Errichtung einer Lichtsignalanlage oder
    • Neubau eines Kreisverkehrs

3. ergänzende Maßnahmen aus Stufe 2:

  • Einbau eines Fahrbahnteilers am Ortseingang Nürtinger Straße und Verschiebung der Fahrbahn Richtung Aich (Verbreitung der Gehwege entlang der Wohnbebauung)
  • Fahrbahndeckensanierung Nürtinger Straße unter Beibehaltung von Tempo 30
  • Umwandlung Nürtinger Straße (Kronenkreuzung bis Stuttgarter Straße) in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich

Die Stadtverwaltung wird diese Maßnahmen in den kommenden Monaten sukzessive prüfen und umsetzen.

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