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Schifffahrt und Häfen

Für den Güterverkehr in Baden-Württemberg ist die Binnenschifffahrt von erheblicher Bedeutung.
Ihr Anteil am Gesamtaufkommen im Güterverkehr lag im Jahr 2019 bei rund 7 Prozent.
Die Gewässer werden außerdem für zahlreiche Freizeitaktivitäten genutzt.
Besondere Bedeutung für Seglerinnen und Segler sowie Motorbootfahrerinnen und Motorbootfahrer hat der Bodensee.

Auf den Wasserstraßen ist die Schifffahrt im Rahmen der geltenden Vorschriften zulässig.

Wasserstraßen sind die

  • Bundeswasserstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 530 km (Rhein von Basel bis Mannheim, Neckar und Main) und die
  • Landeswasserstraßen (Rhein zwischen Neuhausen am Rheinfall bis Basel, zahlreiche Nebengewässer des Rheins, die obere Donau bei Ulm sowie der Bodensee mit dem Rhein bis Schaffhausen).

Die Häfen sind wichtige Standorte für die Industrie und den Güterumschlag.
Im länderbezogenen Vergleich der Binnenhäfen stehen die Binnenhäfen in Baden-Württemberg beim Güterumschlag bundesweit auf Platz 2.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 10.10.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 15:30 - 18:30 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)