Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Solarpark Reißhalde"
Stadt WaldenbuchÖffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften„Solarpark Reißhalde“ – Aufstellungsbeschluss –
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat am 07.02.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Solarpark Reißhalde“ einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Dieser Beschluss des Gemeinderates wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Einzelnen umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke, die sich vollständig innerhalb der Abgrenzung befinden: 6426 und 6426/1.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 07.02.2023.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund der Energiewende sollen zur Stromgewinnung verstärkt regenerative Energien genutzt werden. Um die zukünftige Stromversorgung flächendeckend zu gewährleisten, muss die Infrastruktur dezentral aufgebaut werden. Neben Wasser- und Windkraft bildet die Solarenergie ein Schlüsselelement unter den regenerativen Energien. Freiflächenanlagen können, neben kleineren Anlagen auf privaten und öffentlichen Dachflächen, einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisten und durch eine sachgerechte Integration in die Landschaft können negative ökologische Auswirkungen minimiert werden.
Aufgeständerte Freiflächenanlagen beispielsweise sind minimal-invasiv im Boden verankert und die darunterliegende Fläche wird somit nicht versiegelt. Vielmehr können sie durch Begrünung z.B. mit einer extensiv bewirtschafteten, ökologisch wertvollen Wiese zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Flächen für erneuerbare Energien im Gemeindegebiet. Trotz der Nutzung als Solarpark soll die Fläche weiterhin extensiv als Grünland oder für eine Weidebewirtschaftung genutzt werden.
Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage stellt keine privilegierte Nutzung gem.
35 Abs. 1 BauGB („Bauen im Außenbereich“) dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage inkl. der für den technischen Betrieb notwendigen baulichen Anlagen geschaffen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.waldenbuch.de unter dem Pfad: Startseite\Bauen\Bauleitplanung\Bebauungspläne\Solarpark Reißhalde eingestellt.
Waldenbuch, den 10.02.2023
gez. Lutz
Bürgermeister