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Winterdienst in Waldenbuch

Räum- und Streuplan

  • Eine Streupflicht besteht innerhalb geschlossener Ortschaften nur für gefährliche und verkehrswichtige Stellen, sowie für Gefällestrecken, Fußgängerüberwege, Staffeln, Brücken und Kreuzungen.
  • Der Streudienst durch den Zweckverband HTN beginnt werktags um 4:00 Uhr (sonn- und feiertags um 5:00 Uhr) und endet um 20:00 Uhr. Busstrecken werden bis 1:00 Uhr gestreut.
  • Der Räum- und Streuplan ist nach Dringlichkeitsstufen gegliedert:
    Stufe I: außerordentlich verkehrswichtige Stellen und besondere Gefahrenstellen
    Stufe II: Stellen mit verkehrswichtiger Bedeutung und Gefahrstellen
    Stufe III: Stellen mit nachgeordneter verkehrlicher Bedeutung
  • Fahrzeuge am Straßenrand müssen so abgestellt werden, dass der Schneepflug durchfahren kann. Auf ausreichend Abstand ist zu achten, wechselseitiges Parken sollte vermieden werden.
  • Auch bei größter Professionalität im Winterdienst sind Wetterereignisse nur schwer beherrschbar. Seien Sie daher besonders vorsichtig im Straßenverkehr, damit die Unfallgefahr verringert wird.
  • Folgende Treppenanlagen sind während der Wintermonate gesperrt:
    Treppe vom Panoramaweg zur Steingrübenstraße
    Treppe Kirchhalde zum PanoramawegTreppe Walddorfer Straße zur Tübinger Straße
  • Hinweise an Verkehrsteilnehmer:
    Rüsten Sie Ihre Fahrzeuge rechtzeitig wintertauglich aus, dazu gehören neben Winterreifen auch Schneeketten und Eiskratzer.
    Passen Sie Ihre Fahrweise den glättebedingten Straßenzuständen an - der Winterverkehr erfordert defensives Fahrverhalten.
    Fahren Sie vorausschauend und denken Sie immer an die Möglichkeit spontan wechselnder Straßenverhältnisse.
    Der Räum- und Streudienst kann nicht überall gleichzeitig sein.

Streupflicht in Waldenbuch

  • Verpflichtet zur Schneeräumung sind alle Straßenanlieger (Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen angrenzen). Mehrere Straßenanlieger sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. Bei einseitigen Gehwegen ist nur derjenige Straßenanlieger verpflichtet, auf dessen Seite der Gehweg verläuft.
  • Von den Grundstücksanliegern müssen geräumt werden:
    Gehwege
    Falls keine Gehwege vorhanden sind: Fläche am Rand der Fahrbahn
    Geh- und Radwege
    jeweils mindestens in einer Breite von 1,00 m.
  • Zeiten der Räumpflicht: montags bis samstags muss bis 07:00 Uhr geräumt sein. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr
    sonn- und feiertags muss bis 09:00 Uhr geräumt sein. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.
    Wenn Schnee- oder Eisglätte tagsüber entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu streuen.
  • Gestreut werden darf nur mit abstumpfendem Material (z.B. Sand, Splitt oder Asche).
    Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz) ist verboten.
    Salz ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser, außerdem greift es Schuhe, Kleidung, Metall und Bauwerke an.
    Wichtig: Erst Räumen, dann Streuen.
  • Ordnungswidrig handelt, wer die Flächen nicht reinigt oder räumt und wer Materialien verwendet, die nicht erlaubt sind. Zuwiderhandlungen werden mit einem Verwarnungsgeld bestraft.
    Der städtische Vollzugsdienst wird die Einhaltung der Regelungen überwachen.

Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Waldenbuch (575,7 KB) (Streupflichtsatzung) finden Sie hier.

Streukisten stehen an folgenden Punkten zur Verfügung:

   1)   Weilerbergstraße – bei der Einmündung Alte Dettenhäuser Straße
   2)   Altenhaustraße – Staffelaufgang zum Forchenweg
   3)   Forchenweg – an der Wendeplatte
   4)   Weilerbergstraße – Einmündung Forchenweg
   5)   Uhlandshöhe Nr.   21
   6)   Ramsbergstraße Nr.   21
   7)   Brühlweg Nr.   22
   8)   Im Heimbach Nr.   12
   9)   Im Heimbach Nr.   19
10)    Neuer Weg Nr.     2
11)    Woertzstraße Nr.   17
12)    Steinenbergweg – Ecke Sonnenhang
13)    Echterdinger Straße Nr.   25
14)    Oskar-Schwenk-Straße / Forststraße
15)    Mozartstraße / Brahmsweg – Hallenbad Parkplatz
16)    Brucknerstraße / Schubertweg
17)    Liebenaustraße / Königsberger Straße
18)    Egerstraße / Berliner Straße
19)    Mylauer Straße  Nr.     6
20)    Vogtlandstraße Nr.   52
21)    Bussardweg Nr.   10
22)    Zeisigweg   Nr.     1
23)    Sporthalle
24)    Liebenaustraße Nr. 104
25)    Hans-Heinrich-Ehrler-Weg / Körnerweg
26)    Am Waldrand Nr.     2
27)    Hintere Weinberge Nr.     7
28)    Goethestraße Nr.   28
29)    Rübezahlweg  Nr.   10
30)    Friedhofstraße Nr.  5/1
31)    Hauptstraße Nr.   29
32)    Hauptstraße Nr.   41
33)    Langer Trieb / Hoher Weg
34)    Hasenhof – Uhlbergweg
35)    Zufahrt Aussiedlerhöfe (von der L1208)
36)    Hauffstraße/Am Waldrand                                                                            
37)    Dresdner Straße Nr. 38
38)    Dresdner Straße Nr. 86/2
39)    Eugen-Bolz-Straße Nr.     9
40)    Geschwister-Scholl-Weg Nr. 20
41)    Charlottenweg Nr. 11

Ansprechpartnerin

N. N.

Ordnungsamtsleitung

Bild des persönlichen Kontakts " N."
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Telefon (0 71 57) 12 93-20
Gebäude Altes Rathaus
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