FAQ's - häufig gestellte Fragen
Was wird gewählt? / Welche Wahlen?
Mit der Wahl am 09. Juni 2024 werden der Gemeinderat, der Kreistag, die Regionalversammlung und das Europaparlament bestimmt.
Gemeinderatswahl:
Mit der Gemeinderatswahl wird am 09. Juni 2024 der Gemeinderat und damit das Hauptorgan der Stadt Waldenbuch bestimmt. Das 18-köpfige Gremium entscheidet in allen Belangen, welche die Stadt betreffen und kontrolliert sowohl den Bürgermeister als auch die Stadtverwaltung. Der Gemeinderat entscheidet außerdem über den Stadthaushalt und bestimmt so welche Projekte und Vorhaben im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Mit der Teilnahme an der Gemeinderatswahl können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger damit an der Bildung dieses Entscheidungsgremiums aktiv mitgestalten.
Bei der Wahl stehen den wahlberechtigten Personen genau so viele Stimmen zur Verfügung wie Mandate im Gemeinderat zu vergeben sind. In Waldenbuch haben Wählerinnen und Wähler deshalb 18 Stimmen zu vergeben.
Kreistagswahl:
Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landeskreises Böblingen. Er und vertritt die Interessen der Kreisbürger, beispielsweise in Themen wie der Abfallwirtschaft oder dem Bau und Erhalt von Kreisstraßen. Bei der Kreistagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis Waldenbuch 5 Stimmen zu vergeben.
Regionalwahl:
Der Verband Region Stuttgart setzt sich zusammen aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr, sowie der Landeshauptstadt Stuttgart. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Auftrag zur „Förderung und Sicherung einer geordneten Entwicklung“.
Die Regionalversammlung ist das Entscheidungsgremium des Verbandes Region Stuttgart.
Bei der Regionalwahl haben Wahlberechtigte 1 Stimme. Im Gegensatz zur Gemeinderats- und Kreistagswahl sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union bei der Regionalwahl nicht wahlberechtigt.
Europawahl:
Bei der Europawahl wird das Europaparlament bestimmt. In seiner Zuständigkeit liegt beispielsweise die Achtung der Menschenrechte. Für die Wahl steht allen Wahlberechtigten Personen 1 Stimme zur Verfügung. Unionsbürgerinnen und können entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Heimatstaat wählen wollen. Wollen Sie Ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben, müssen Sie bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Stadt Waldenbuch einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits bei einer vorangegangenen Europawahl aufgrund eines Antrags in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
Vor der Wahl erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen (Wahlbenachrichtigung, Stimmzettel und entsprechende Stimmzettelumschläge) für alle Kommunalwahlen für die Sie wahlberechtigt sind per Post. Diese sind für die bessere Unterscheidung farblich gekennzeichnet. Die Gemeinderatswahlunterlagen sind rot, die Wahlunterlagen für Kreistagswahlen grün und die Regionalwahlen orange. Wählbar sind nur Personen, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind. Bitte bringen Sie Ihre Stimmzettel am Wahltag, ggf. bereits vorausgefüllt mit ins Wahllokal oder beantragen Sie Briefwahl. Genauere Informationen zum Ablauf des jeweiligen Wahlvorgangs und den Möglichkeiten zur Stimmabgabe finden Sie unter „Wie wird gewählt“.
Für die Europawahl erhalten Sie Ihre Stimmzettel und die zugehörigen Stimmzettelumschläge direkt im Wahllokal.
Amtszeit
Wahlgrundsätze
Wie auch bei allen andere Wahlen in Deutschland gelten für die Wahl 2024 die festgelegten Wahlgrundsätze des Grundgesetzes. Die Wahl ist:
- Allgemein: weil alle Wahlberechtigten unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession oder Beruf ihre Stimmen abgeben können.
- Unmittelbar: weil Wählerinnen und Wähler die Mandate direkt eigenständig und nicht beispielsweise über „Wahlmänner“ wählen.
- Frei: weil Wählende in ihrer Wahlentscheidung nicht unter Druck gesetzt werden dürfen. Es soll der unverfälschte und wirkliche Wählerwille zum Ausdruck gebracht werden. Zur Freiheit der Wahl gehört auch das Recht sich gegen eine Teilnahme an der Wahl zu entscheiden.
- Gleich: weil jede abgegebene Stimme gleich viel zählt.
- Geheim: weil allen Wahlberechtigten die Möglichkeit gewährt wird, ihre Stimmen unbeobachtet abzugeben. Niemand soll die Wahlentscheidung eines anderen erkennen können. Hierfür stehen nicht einsehbare Wahlkabinen, Stimmzettelumschläge, in die ausgefüllte Stimmzettel gelegt werden können und versiegelte Wahlurnen zur Verfügung.
Benachrichtigung der Wählerinnen und Wähler
Alle Wahlberechtigten haben Anfang Mai ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Auf der Benachrichtigung finden Sie neben Ihrer Wähler- und Ihre Wahlbezirksnummer auch, in welchem Wahllokal und in welchem Zeitraum Sie ihre Stimmen abgeben können. Sie benötigen die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung auch, um Briefwahlunterlagen zu beantragen.