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Flüchtlinge in Waldenbuch

In Waldenbuch wohnen aktuell rund 310 geflüchtete Personen. 2/3 der Geflüchteten (214) wohnt in Unterkünften, die von der Stadt Waldenbuch gestellt werden. Ein Teil der Flüchtlinge konnte bereits eigene Mietverträge abschließen (91 Personen) und wohnt mittlerweile komplett eigenständig. Alle Flüchtlinge bekommen von der Stadtverwaltung Unterstützung bei Behördengängen, im Kindergarten- und Schulbereich, bei der Wohnungssuche sowie bei der beruflichen Integration. Die hauptamtliche Hilfe wird durch die wertvolle Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ergänzt.

Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen zur Flüchtlingsunterbringung in Waldenbuch aufgeführt.

1. Wer kann Asyl erhalten? Deutschland gewährt Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen durch das Asylverfahren und das Aufenthaltsrecht Schutz. Ausschlaggebend ist das in Artikel 16 a Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl. Die Anerkennung erfolgt, wenn Leben oder Freiheit im Herkunftsstaat z.B. wegen der Rasse, Religion oder politischen Überzeugung bedroht ist. Personen, die als asylberechtigt anerkannt werden, erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Gängig ist mittlerweile auch die Anerkennung eines subsidiären Schutzes mit einer Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr. Personen, die kein Asyl bekommen, erhalten meist eine Duldung. Ab dem 1. Juni 2022 haben Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die eine Fiktionsbescheinigung/eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und bedürftig sind, einen Anspruch auf Grundsicherung.

2. Woher kommen die Flüchtlinge? Die Flüchtlinge kommen aus vielen unterschiedlichen Herkunftsländern zu uns. In Waldenbuch leben derzeit Flüchtlinge aus der Ukraine, aus Syrien, Irak, Afghanistan, Nigeria, Kosovo, Somalia, China und der Türkei.

3. Wie verläuft die Unterbringung Das Verfahren der Unterbringung kann zum besseren Verständnis in unterschiedliche Stufen (1-4) gegliedert werden:
1. Die ersten 3 – 6 Wochen nach der Ankunft eines Flüchtlings erfolgt die Unterbringung in einer der Landeserstaufnahmestellen (Siehe auch: Erstaufnahmeeinrichtungen).
2. Danach findet in der Zuständigkeit der Landkreise bis zum Abschluss des Asylverfahrens (i.d.R. bis maximal 24 Monate) eine vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften statt. 3. Für die darauffolgende Anschlussunterbringung sind die Gemeinden zuständig. Es erfolgt eine Unterbringung in städtischen Unterkünften auf unbestimmte Zeit (bis eigener Wohnraum gefunden wurde).
4. Eigenes Wohn- oder Mietverhältnis.

4. Wie und von wem wird entschieden, wie viele Flüchtlinge nach Waldenbuch kommen? Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes dient der Registrierung, gesundheitlichen Untersuchung und anschließenden Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Landes Baden-Württemberg (Stufe 1). Die Festlegung der zuständigen Erstaufnahme-Einrichtung wird mit Hilfe des Systems „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt. Nach spätestens drei Monaten werden die Flüchtlinge auf Städte und Landkreise weiterverteilt. Jedes Land hat dabei eine festgelegte Quote an Asylsuchenden aufzunehmen. Die Ermittlung dieser Quote erfolgt über den sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Dieser Schlüssel richtet sie sich nach den Angaben der Steuereinnahmen sowie der Bevölkerungszahl und wird jährlich neu ermittelt. Für die Verteilung innerhalb des Landkreises ist das Landratsamt Böblingen verantwortlich.

5. Wie leben die Flüchtlinge in Waldenbuch? In Waldenbuch gibt es aktuell 2 Gemeinschaftsunterkünfte. In der Unterkunft im Aichgrund 1 ist Platz für maximal 48 Personen, in der Unterkunft Echterdinger Straße 79/1 und 79/2 können rund 56 Personen untergebracht werden. Die restlichen Personen wohnen entweder in städtischen Wohnungen oder konnten bereits selbst ein Mietverhältnis abschließen.

6. Wer betreut die Flüchtlinge? In Waldenbuch findet die Betreuung der geflüchteten Personen durch zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Kräfte statt. Organisatorisch ist die Flüchtlingsbetreuung beim Ordnungsamt angesiedelt.
 
Weiterhin sitzen im Rathaus Frau Helene Fein-Fischer, Frau Tiba Hijazi und Frau Dr. Anne Schuberth, die als zuständige Integrationsmanagerinnen für die Unterkünfte im Aichgrund 1, der Echterdinger Straße 79/1 und 79/2 und dezentral untergebrachte Geflüchtete zuständig sind. Das Team unterstützt bei Anträgen, der Wohnungs- und Arbeitssuche, dem Finden von Sprachkursen, bei Gesundheits-, Schul- und Kindergartenthemen.

Frau Fein-Fischer unterstützt zudem die Kriegsvertriebenen Ukrainer durch Dolmetschen in Russischer Sprache.
Frau Tiba Hijazi ist als Dolmetscherin für Arabisch ansprechbar.
Frau Dr. Anne Schuberth ist zusätzlich als Ehrenamtskoordinatorin Schnittstelle zum Freundeskreis für Flüchtlinge und betreut jeweils die für die Stadt tätigen Bundesfreiwilligendienstleistenden.

Frau Dr. Anne Schuberth und Frau Tiba Hijazi sind am Marktplatz 6 anzutreffen.
 
Die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer sind im Freundeskreis für Flüchtlinge organisiert. Auf www.freundeskreis-waldenbuch.de finden sich immer aktuelle Themen.

7. Welche Leistungen erhalten die Flüchtlinge? Die Versorgung der Flüchtlinge währende des Asylverfahrens regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen liegen etwas unter den Sozialleistungen des Bürgergeldes. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, bekommen Leistungen nach SGB II und sind damit Bürgergeld-Empfängern gleichgestellt.

8. Wohnraum gesucht? Grundsätzlich ist jedes Wohnungsangebot willkommen! Unter anderem wird dringend Wohnraum für kleinere Familien mit 2-4 Familienmitgliedern gesucht. Ob der angebotene Wohnraum für den jeweiligen Personenkreis geeignet ist, kann in einem Besichtigungstermin geklärt werden.

9. An wen kann ich mich wenden, wenn ich helfen will? Freundeskreis für Flüchtlinge: Frau Wieser-Kick, E-Mail

Ansprechpartner

Vanessa Wanes

Ordnungsamtsleitung

Bild des persönlichen Kontakts " Wanes"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93 20
Gebäude Altes Rathaus
Raum 6
Frau Helene Fein-Fischer

Integrationsmanagerin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Fein-Fischer"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-44
Mobiltelefon (0 15 12) 0 04 63 11
Gebäude Altes Rathaus
Raum 9
Frau Tiba Hijazi

Integrationsmanagerin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Hijazi"
Marktplatz 3
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 7 05 48 40
Mobiltelefon (01 70) 3 36 69 44
Gebäude Integrationsbüro
Raum Integrationsbüro
Frau Dr. Anne Schuberth

Ehrenamtskoordinatorin / Integrationsmanagerin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Schuberth"
Marktplatz 3
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 7 05 48 41
Mobiltelefon (01 71) 9 94 30 77
Gebäude Integrationsbüro
Raum Integrationsbüro

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