Flüchtlinge in Waldenbuch
In Waldenbuch wohnen aktuell rund 200 geflüchtete Personen. Ein Großteil (rund 160 Personen) wohnt in Unterkünften, die von der Stadt Waldenbuch gestellt werden. Ein Teil der Flüchtlinge konnte bereits eigene Mietverträge abschließen und wohnt mittlerweile komplett eigenständig. Alle Flüchtlinge bekommen von der Stadtverwaltung Unterstützung bei Behördenvorgängen, im Kindergarten- und Schulbereich sowie bei der beruflichen Integration. Die hauptamtliche Hilfe wird durch die wertvolle Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ergänzt.
Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen zur Flüchtlingsunterbringung in Waldenbuch aufgeführt.
1. Wer kann Asyl erhalten? Deutschland gewährt Flüchtlingen durch das Asylverfahren und das Aufenthaltsrecht Schutz. Ausschlaggeben ist das in Artikel 16 a Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl. Die Anerkennung erfolgt, wenn Leben oder Freiheit im Herkunftsstaat z.B. wegen der Rasse, Religion oder politischen Überzeugung bedroht ist. Personen, die als asylberechtigt anerkannt werden, erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Gängig ist mittlerweile auch die Anerkennung eines subsidiären Schutzes mit einer Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr. Personen, die kein Asyl bekommen, erhalten meist eine Duldung.
2. Woher kommen die Flüchtlinge Die Flüchtlinge kommen aus vielen unterschiedlichen Herkunftsländern zu uns. In Waldenbuch leben derzeit Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Nigeria, Kosovo und Somalia.
3. Wie verläuft die Unterbringung Das Verfahren der Unterbringung kann zum besseren Verständnis in unterschiedliche Stufen (1 – 4) gegliedert werden:
1. Die ersten 3 – 6 Wochen nach der Ankunft eines Flüchtlings erfolgt die Unterbringung in einer der Landeserstaufnahmestellen (Siehe auch: Erstaufnahmeeinrichtungen).
2. Danach findet in der Zuständigkeit der Landkreise bis zum Abschluss des Asylverfahrens (i.d.R. bis maximal 24 Monate) eine vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften statt. 3. Für die darauffolgende Anschlussunterbringung sind die Gemeinden zuständig. Es erfolgt eine Unterbringung in städtischen Unterkünften auf unbestimmte Zeit (bis eigener Wohnraum gefunden wurde).
4. Eigenes Wohn- oder Mietverhältnis.
4. Wie und von wem wird entschieden, wie viele Flüchtlinge nach Waldenbuch kommen? Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes dient der Registrierung, gesundheitlichen Untersuchung und anschließenden Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Landes Baden-Württemberg (Stufe 1). Die Festlegung der zuständigen Erstaufnahme-Einrichtung wird mit Hilfe des Systems „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt. Nach spätestens drei Monaten werden die Flüchtlinge auf Städte und Landkreise weiterverteilt. Jedes Land hat dabei eine festgelegte Quote an Asylsuchenden aufzunehmen. Die Ermittlung dieser Quote erfolgt über den sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Dieser Schlüssel richtet sie sich nach den Angaben der Steuereinnahmen sowie der Bevölkerungszahl und wird jährlich neu ermittelt. Für die Verteilung innerhalb des Landkreises ist das Landratsamt Böblingen verantwortlich. Im Jahr 2019 muss die Stadt Waldenbuch voraussichtlich 15 Personen aufnehmen.
5. Wie leben die Flüchtlinge in Waldenbuch? In Waldenbuch gibt es aktuell 2 Gemeinschaftsunterkünfte. In der neu gebauten Unterkunft Im Aichgrund 1 ist Platz für maximal 48 Personen, in der vom Landkreis angemieteten Unterkunft Echterdinger Straße 79/1 können rund 30 Personen untergebracht werden. Die restlichen Personen wohnen entweder in städtischen Wohnungen oder konnten bereits selbst ein Mietverhältnis abschließen.
6. Wer betreut die Flüchtlinge? In Waldenbuch findet die Betreuung der geflüchteten Personen durch zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Kräfte statt. Organisatorisch ist die Flüchtlingsbetreuung beim Ordnungsamt, Frau Katharina Jacob angesiedelt.
Weiterhin sitzt im Rathaus Herr Ramazan Altintas als zuständiger Integrationsmanager für die Unterkunft Im Aichgrund 1 und einen Großteil der geflüchteten Personen in Privatwohnungen.
Für die Unterkunft Echterdinger Straße 79/1 ist Frau Tiba Hijazi zuständig. Sie unterstützt zudem durch Dolmetschen bei wichtigen Arzt- und Behördenterminen.
Frau Dr. Anne Schuberth ist als Ehrenamtskoordinatorin Schnittstelle zum Freundeskreis für Flüchtlinge. Außerdem kümmert sie sich stark um die berufliche Integration der Geflüchteten und unterstützt bei Bewerbungen für Jobs und Wohnungen. Seit 1. Oktober 2019 ist Carolina Bellissima als Bundesfreiwilligendienstleistende bei der Stadt Waldenbuch beschäftigt. Sie leitet einen Sprachkurs für Frauen, der zweimal wöchentlich im Haus der Begegnung stattfindet. Außerdem unterstützt sie die Kinder bei den Hausaufgaben und hilft im Unterricht an der Oskar-Schwenk-Schule.
Die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer sind im Freundeskreis für Flüchtlinge organisiert. Auf www.freundeskreis-waldenbuch.de finden sich immer aktuelle Themen.
7. Welche Leistungen erhalten die Flüchtlinge? Die Versorgung der Flüchtlinge während des Asylverfahrens regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen liegen etwas unter den Sozialleistungen bei Hartz IV. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, bekommen Leistungen nach SGB II und sind damit Hartz-IV-Empfängern gleichgestellt.
8. Wohnraum gesucht? Grundsätzlich ist jedes Wohnungsangebot willkommen! Unter anderem wird dringend Wohnraum für große Familien mit mehreren Kindern, aber auch für kleinere Familien gesucht. Ob der angebotene Wohnraum für den jeweiligen Personenkreis geeignet ist, kann in einem Besichtigungstermin geklärt werden. Steueramt, Herr Büsker
9. An wen kann ich mich wenden, wenn ich helfen will? Freundeskreis für Flüchtlinge: Frau Wieser-Kick, E-Mail