Unsere Stadt > Ukrainehilfe

Ukrainehilfe

Ein Angriff Russlands auf die Ukraine war für uns alle bis zum 24. Februar 2022 unvorstellbar. Seitdem erschüttern uns Bilder und Berichte der Medien. Gleichzeitig ist jedoch auch die Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung riesig und ganz Europa steht solidarisch zusammen. Auf der nachfolgenden Seite sind einige Informationen zu den Spenden- und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

Angebote des Landkreises Böblingen

Zentrale Hotline (Unterkunft, Sprache und Beratung) des Landkreises

Das Landratsamt Böblingen bündelt auf seiner Seite www.lrabb.de/ukrainehilfe die verschiedenen Angebote für Spenden sowie Unterstützungsangebote.

Zentrale Hotline:
Tel. 07031 663-3838 (Mo-Fr von 9:00 bis 12:00 Uhr, Mo-Mi von 14:00 bis 16:00 Uhr, Do von 14:00 bis 18:00 Uhr)
Email: ukraine@lrabb.de

Unterstützung durch Wohnraum

Die Stadtverwaltung ist dringend auf der Suche nach freiem Wohnraum, der zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine angemietet werden kann. Die Stadt Waldenbuch fungiert hier als zuverlässiger Mietpartner, der in bestimmten Fällen auch befristete Mietverhältnisse akzeptiert. Infrage kommen sowohl kleinere Wohnungen für Alleinstehende als auch große Wohnungen und komplette Wohngebäude für Familien.

Für ein erstes Informationsgespräch bezüglich der Rahmenbedingungen steht Ihnen der Leiter des Liegenschaftsamts, Herr Malte Büsker, gerne zur Verfügung.

Zusätzlich hat der Landkreis ein Merkblatt aufgelegt, welches alle Informationen rund um die private Unterbringung und die Möglichkeit der Kostenerstattung bündet. Dieses finden Sie hier.

Herr Malte Büsker
Steueramtsleiter
Bild des persönlichen Kontakts "Herr Büsker"
Marktplatz 5
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-32
Gebäude Neues Rathaus
Raum 21

Sachspenden

Auf der Homepage des Landkreises sind verschiedene Anlaufstellen zur Abgabe von Sachspenden gelistet. Diese wird regelmäßig aktuell gehalten. Hier werden wir über Sammelaktionen direkt in Waldenbuch informieren.

Geldspenden

Landkreis, Kommunen und Kreissparkasse haben ein zentrales Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden werden für Projekte zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eingesetzt. Dabei ist an Hilfen für geflüchtete Menschen hier im Landkreis Böblingen gedacht, aber auch an den Einsatz von Geldern für Aktionen in den zur ukrainischen Grenze nahegelegenen Gebieten, etwa in Polen oder Rumänien.

Kommunen, Vereine, Schulen oder andere Organisationen können einen Antrag stellen, Projekte aus diesen Geldern heraus finanziert zu bekommen. Über die Bewilligung soll ein Gremium aus Vertretern der Landkreisverwaltung, den Kommunen und der Kreissparkasse entscheiden.

Spendenkonto Ukrainehilfen
Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE05 6035 0130 0001 1320 49

Wer eine Spendenbescheinigung möchte, muss bei der Überweisung seine Adresse angeben.

Infos für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Infos zur Registrierung für Geflüchtete auf Ukrainisch hier.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten den Status von „Vertriebenen“ im Sinne des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und einen Anspruch auf Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblG.

  • Status Aufenthalt
    Personen aus der Ukraine dürfen visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage wie Urlaubsreisende hier aufhalten. Dieser Zeitraum kann um weitere 90 Tage verlängert werden. In dieser Zeit besteht keine Verpflichtung, sich bei den Behörden zu melden.
    Wenn es Unterbringung, Sozialleistungen oder Krankenhilfe braucht, eine Arbeitserlaubnis beantragt oder Kinder in den Schulen angemeldet werden sollen, dann baucht es die Meldung bei den Ausländerbehörden.
  • Was ist zu tun?
    Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen (AsylblG) ist die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Eine förmliche Registrierung wird später nachgeholt.
    Für die Auszahlung von Leistungen wurde ein vereinfachter Leistungsantrag entworfen. Dieser kann hier (610,2 KiB) abgerufen und ausgefüllt werden. Anschließend kann er beim Rathaus abgegeben werden. Es wird dann ein Termin vereinbart für eine Bargeldauszahlung, oder kann ein Konto angegeben werden (für bargeldlose Zahlung).
    In Notfällen können vorab direkt im Landratsamt bei der Unteren Aufnahmebehörde die Gewährung von Leistungen beantragt werden und ggf. ein Einkaufsgutschein für den dringendsten Bedarf als Vorschuss erhalten werden. Dies gilt auch für die Übernahme von Kosten bei einem dringenden Arztbesuch. In dringenden Notfällen kann ein Arzt natürlich direkt aufgesucht werden.
  • Unterbringung
    Personen, die privat untergebracht sind, bleiben sofern möglich dort. Bei Bedarf von Leistungen gelten die oben beschriebenen Vorgehensweisen.
    Personen, die keine Unterkunft haben oder wo private Unterbringung nicht mehr möglich ist, wenden sich zunächst an das jeweilige Rathaus.
    Der Landkreis informiert die Städte und Gemeinden über Wohnraum, der dem Landratsamt angeboten werden. Örtliche Paten bzw. ehrenamtliche Helfer unterstützen bei der Unterbringung.
  • Bildung und Arbeit
    Die Aufnahme von Kindern in die örtlichen Kindergärten soll, je nach Kapazität, erfolgen, wenn dies gewünscht ist.
    Schulpflichtige Kinder können die Schulen besuchen; hier laufen aktuell Vorbereitungen, um mehr Plätze in den Vorbereitungsklassen zu schaffen.  
    Für beides – Kindergarten oder Schule – gilt, dass evtl. noch ein Masern-Impfschutz verabreicht werden muss.
    Erwachsene können Integrationskurse besuchen; auch hier werden Plätze und entsprechende Kursangebote geschaffen.
    Es ist vorgesehen, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge eine Arbeitserlaubnis erhalten. Bei konkreten Arbeitsplatzangeboten ist für die Erteilung der Arbeitserlaubnis der Kontakt zur jeweils zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.

    Als Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (entweder aufgrund eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder mit einer Fiktionsbescheinigung) haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Anträge für diese Leistungen sind beim Landratsamt Böblingen, Amt für Migration und Flüchtlinge, zu stellen.
    - Antrag Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ansprechpartnerin

N. N.

Ordnungsamtsleitung

Bild des persönlichen Kontakts " N."
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-20
Gebäude Altes Rathaus
Raum 6

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 15:30 - 18:30 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)