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Wie wird gewählt?

Wahlrecht

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl und die Europawahl sind alle Personen die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Waldenbuch wohnen.
Für die Regionalwahl sind Unionsbürger nicht wahlberechtigt!
Wer das Wahlrecht in Waldenbuch durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger/in und damit Wahlberechtigt.

Stimmabgabe

Für die Wahlen stehen den Wählenden unterschiedliche Anzahlen an Stimmen zur Verfügung. Für die Gemeinderats- und Kreistagswahl können so viele Stimmen verteilt werden wie es Mandate im Gremium gibt (Kreistagswahl nach Wahlkreis). Für die Regional- und Europawahl kann jeweils eine Stimme vergeben werden.

Hierfür haben Wählerinnen und Wähler verschieden Möglichkeiten. Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahlen kann einer der Stimmzettel komplett unverändert abgegeben werden. Dann erhalten alle Kandidierenden auf diesem Stimmzettel eine Stimme. Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine Streichung einzelner Personen vor, da der Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert gilt. Bei einem veränderten Stimmzettel werden nur Stimmen für Kandidierende gewertet die ausdrücklich und klar erkennbar von Ihnen gekennzeichnet wurden.

Um diese Kennzeichnung vorzunehmen, können Sie in dem vorgedruckten Kästchen hinter dem Namen ein Kreuz oder die Zahl 1 eintragen um den Kandidierenden jeweils eine Stimme zu geben. Sie können auch Gebrauch vom Kumulieren und/oder Panaschieren machen und die Zahl 2 oder die Zahl 3 setzen, wenn Sie zwei oder drei Stimmen pro Person vergeben wollen. Sofern Sie nur einen Stimmzettel benutzen und dabei auch Bewerberinnen und Bewerbern von anderen Stimmzetteln Stimmen geben wollen, so tragen Sie deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden. Durch die Eintragung erhält der Bewerber/die Bewerberin eine Stimme; wollen Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder die Zahl 3.
Vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihrer Stimmabgabe nie mehr als 3 Stimmen pro Personen bzw. insgesamt nie mehr Stimmen vergeben, als Sie Mandate im jeweiligen Gremium zur Verfügung stehen. Andernfalls wird Ihrer Stimmabgabe ungültig.

Verpacken Sie Ihre gekennzeichneten Stimmzettel anschließend in die dafür vorgesehenen Stimmzettelumschläge (farblich kenntlich gemacht).

Ansprechpartner

Frau Katharina Jacob

Hauptamtsleiterin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Jacob"
Marktplatz 1
71111 Waldenbuch
Telefon (0 71 57) 12 93-13
Gebäude Altes Rathaus
Raum 13

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 -13:00 Uhr
Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 15:30 - 18:30 Uhr

Samstag & Sonntag geschlossen

Terminvereinbarung

Mo. 15:00 – 18:00 Uhr
(überwiegend Servicebüro)
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
(alle Ämter)