Grundsteuerreform
Im Jahr 2025 erhalten wieder alle Eigentümer in Waldenbuch einen neuen Grundsteuerbescheid. Zum ersten Mal gelten hier die Messbeträge nach dem neuen Grundsteuerrecht. Auch die Hebesätze wurden für 2025 auf das aufkommensneutrale Niveau angepasst. Bei der Grundsteuer A ist der neue Hebesatz 500 v.H. („Messbetrag mal 5“) und bei der Grundsteuer B ist der neue Hebesatz 185 v.H. („Messbetrag mal 1,85“).
Die Grundsteuerbescheide wurden am Freitag, 10.01.2025 verschickt. Es kann vorkommen, dass Sie keinen Bescheid erhalten, wenn bei der Stadtverwaltung noch kein Grundsteuermessbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegt. Wenn Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, Ihnen aber bereits ein Grundsteuermessbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegt, dann wenden Sie sich bitte an das Steueramt.
Im Rahmen der Reform waren einige technische Anpassungen notwendig. Dadurch ist es in wenigen Fällen notwendig, dass ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden muss, wenn die Abbuchung der Grundsteuer gewünscht wird. Ihrem Grundsteuerbescheid liegt ein SEPA-Lastschriftmandat bei, wenn die Grundsteuersteuer aktuell nicht abgebucht wird.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid haben, dann beraten Sie Herr Büsker und Frau Binder vom städtischen Steueramt während der Öffnungszeiten.
Herr Büsker: 07157 1293 32
Frau Binder: 07157 1293 36
Hier finden Sie ein Infoblatt zur Grundsteuerreform allgemein und zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Alle Informationen zur neuen Grundsteuerreform finden Sie hier.