Briefwahl
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Online-Beantragung der Briefwahl möglich.
Besonderheit bei vorgezogener Neuwahl am 23.02.2025
Bei einer vorgezogenen Neuwahl muss mit sehr kurzen Fristen gerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbenachrichtigung bereits im Januar erhalten werden, jedoch die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn deren Inhalt feststeht.
Aufgrund der Fristen über mögliche Einsprüche wird die Frist voraussichtlich erst Ende Januar enden.
Erst im Anschluss daran können die Stimmzettel gedruckt und an die Kommunen verteilt werden.
Bei einer vorzeitigen Neuwahl am 23.02.2025 wird aufgrund der engen Taktung voraussichtlich nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen.
Wir bitten um Beachtung und empfehlen dringend nach Möglichkeit von der Option Gebrauch zu machen, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.