Allgemeinverfügung: Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nutzung von Feuerwerkskörpern.
Die historische Altstadt von Waldenbuch wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern. Dabei wird eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Kleinfeuerwerke z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien, etc.) abgefeuert und abgebrannt. Immer mehr kommt es dabei, auch aus Übermut, zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen. Dies führt zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen, aber insbesondere für die mittelalterliche Bausubstanz der Altstadt Waldenbuch.
Das Mitführen, Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist über das vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31.12.2024 und 01.01.2025 im Bereich der historischen Altstadt von Waldenbuch innerhalb der Grenzen Auf dem Graben, Hintere Seestraße, Bahnhofstraße, Neuer Weg, Auf dem Graben und im Bereich der Gebäude Walddorfer Straße 2 (Zehntscheuer) und Hintere Seestraße 9 (Haus an der Aich) verboten.