Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2024

Blick in den Großen Sitzungssaal

Blutspenderehrung

Blutspender gehören zu den Menschen, die sich mit ihrem Verantwortungsgefühl und Ihrer Bereitschaft, Mitmenschen in einer schwierigen Lebenslage mit ihrer Blutspende zu helfen, als Vorbild unserer Gesellschaft auszeichnen. 
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22. Oktober 2024 dankte Bürgermeister Chris Nathan allen anwesenden zu ehrenden Mehrfachspendern persönlich für ihre aktive Hilfe und Nächstenliebe. 

Jeweils eine Blutspender-Ehrennadel in Gold (Ehrungsstufe 10) ging an Sylvia Dichtl, Domenik Hild, Marcus Mettler, Sabine Reindl, Rebekka von Schumann, sowie 4 weiteren Personen, die nicht öffentlich genannt werden möchten. 
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz (Ehrungsstufe 25) erhielten Margarete Bürklin, Falk Endreß, Karin Schaap, Sebastian Tober und Roman Wierschke. 
Eine Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz (Ehrungsstufe 50) erhielt Claudia Borowiak.
Ebenfalls mit einer Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz für insgesamt 75 geleistete Blutspenden wurde Jens Kicherer ausgezeichnet.
Als Anerkennung und Ausdruck der Wertschätzung erhielten alle Spenderinnen und Spender zusammen mit der Verleihungsurkunde die entsprechende Ehrennadel sowie ein kleines Präsent der Stadt.
Die Stadt Waldenbuch, vertreten durch Bürgermeister Chris Nathan, der Waldenbucher Gemeinderat sowie Björn Henzler als Vorsitzender des Ortsvereins des DRK wünschen den diesjährig Geehrten, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön, weiterhin gute Gesundheit und freuen sich auf ein baldiges Wiedersehen bei der nächsten Blutspende.

(Bildunterschrift: Bürgermeister Chris Nathan und der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Björn Henzler gratulierten den geehrten Blutspenderinnen und Blutspendern)

Bekanntgaben

Bauantrag zur Nutzungsänderung des Backhaus
Bürgermeister Chris Nathan informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass das Landratsamt Böblingen die Baugenehmigung für die beantragte Nutzungsänderung des Backhauses erteilt hat. 

Bauanträge

Der Gemeinderat beriet über zwei Bauanträge. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in einem Fall erteilt. In einem weiteren Fall sprach sich der Gemeinderat gegen die Erteilung des Einvernehmens aus und fordere das Landratsamt auf, eine Rückbauverfügung zu erlassen.

Einführung interkommunales Energiemanagement

Der Klimawandel schreitet auch in Baden-Württemberg weiter voran. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung des Ziels, CO2-Emmissionen einzusparen, gelingt durch die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. Unter Energiemanagement versteht sich die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzern, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. Energiebezugskosten zu erreichen. Über das Bundesförderprogramm „Kommunalrichtlinie“ ist bis zum 31.10.2024 noch die Antragstellung für eine Personalstelle mit einem Fördersatz von 70 % für 36 Monate möglich. Die Einstellung eines Energiemanagers soll mit Aichtal und Steinenbronn in interkommunaler Zusammenarbeit erfolgen. Die Mitglieder des Gemeinderates äußerten sich positiv gegenüber der Einführung des Energiemanagements in interkommunaler Zusammenarbeit und begrüßten die Stellung des Förderantrags. Sodann fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Stadt Waldenbuch beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines interkommunalen Energiemanagements zusammen mit der Stadt Aichtal und der Gemeinde Steinenbronn.
  2. Die Stadt Aichtal soll zu o.g. Zweck stellvertretend für alle drei Kommunen den Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen.

Stellungnahme der Stadt Waldenbuch zum Vorbehaltsgebiet BB-PV-15 in Steinenbronn

Die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart umfasst die Anpassung der bestehenden Planungen zur Nutzung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen. Die Gemeinde Steinenbronn hat hierfür eine Fläche von ca. 3 ha auf dem verfüllten Hügel der Erddeponie als Vorbehaltsgebiet gemeldet. Die Fläche ist besonders geeignet, da ehemalige Deponieflächen weder ökologisch noch landwirtschaftlich besonders wertvoll sind. Das vorliegende Gebiet kollidiert nicht mit der von Waldenbuch vorgeschlagenen Potenzialfläche 21 für Windkraft. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausweisung des Vorbehaltgebietes BB-PV-15 auf der Gemarkung Steinenbronn zur Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Abgabe der vorliegenden positiven Stellungnahme zum Vorbehaltsgebiet BB-PV-15 im laufenden Verfahren zur Teilfortschreibung der Regionalplanung

Sanierung Gebäude Im Rohr 5 Umbau DRK - Vorstellung Baugesuch

Architekt Heiberger stellte den Mitgliedern des Gemeinderates die Umbauplanungen des Gebäudes Im Rohr 5 für das DRK Waldenbuch vor. Durch die Umnutzung der Fahrzeughalle sowie der darüber liegenden Wohnungen sind einige Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Hierfür wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 500.000 € eingeplant. Die genaue Kostenberechnung hat Mehrkosten in Höhe von 75.000 € erbracht, die Gesamtmaßnahme beläuft sich nun auf 575.000 €. Die Umbauarbeiten sollen im Februar 2025 beginnen, ein Bauende und möglicher Umzug des DRK ist für Herbst 2025 geplant. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt den Umbauplanungen zum Umbau DRK im Gebäude Im Rohr 5 entsprechend den Planunterlagen zum Baugesuch des Architekten P. Kautt v. 19.09.2024 und der Kostenschätzung v. 05.09.2024 zu. Die Verwaltung wird beauftragt den Bauantrag einzureichen. 
  2. Die Mehraufwendungen in Höhe von 75.000 € brutto werden im Haushalt 2025 eingeplant.

Einbringung des Haushaltsplanes 2025 mit den Wirtschaftsplänen 2025 der Eigenbetriebe Städtische Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Waldenbuch

Bürgermeister Chris Nathan brachte den Haushaltsplan 2025 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Wasser und Abwasser in der Sitzung des Gemeinderates mit folgender Haushaltsrede (auszugsweise) ein:

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
werte Vertreter der Presse,

es war eigentlich nicht vorgesehen, dass ich als neuer Bürgermeister direkt im ersten Jahr bzw. in den ersten 6 Monaten meiner Amtszeit einen Haushaltsplan für das Jahr 2025 einbringen würde. Denn der Gemeinderat hatte eigentlich am 30. Januar dieses Jahres bereits einen Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 beschlossen. Bekanntlich wurde lediglich der Haushaltsplan 2024 von der Kommunalaufsicht genehmigt und das Jahr 2025 aufgrund fehlender Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe zurückgestellt. 

Heute nun liefern wir im Wesentlichen den Haushaltsplan für das Jahr 2025 samt Wirtschaftspläne nach. Im Kern entspricht er dem beratenen und beschlossenen Doppelhaushalt 2024/2025 abgesehen einiger Änderungen und Anpassungen. Überraschungen sollten keine dabei sein. Deshalb haben wir uns zwischen Stadtverwaltung und Gemeinderat im Ältestenrat darauf verständigt, die Haushaltsdebatte möglichst schlank zu halten und uns auf das Notwendigste zu beschränken. Und so werde auch ich mich kurzhalten und mich in meinen Ausführungen auch vor allem auf die Neuerungen fokussieren und die Änderungen gegenüber den bisherigen Planungen herausstellen.

Was ist neu am Haushaltsplan 2025? Das möchte ich Ihnen an 10 Punkten darlegen.

1. Einnahmesituation
Bei diesem ersten Punkt gibt es leider die wenigsten Änderungen. Insgesamt kann mit den Einnahmen gerechnet werden, die bereits veranschlagt waren. Dabei hatte sich bereits in der mittelfristigen Finanzplanung lange angedeutet, dass das Haushaltsjahr 2025 einen Tiefpunkt markiert – vor allem hinsichtlich des Gewerbesteueraufkommens. Dieses wird 2025 auf lediglich 2,6 Mio. prognostiziert. Einziger Trost ist, dass angesichts des niedrigen Gewerbesteueraufkommens die Schlüsselzuweisungen des Landes höher ausfallen und die Situation dadurch etwas abgefedert wird.

Aufgrund der aufkommensneutralen Grundsteuerreform sowie der schwächelnden Konjunktur sind sonst mit keinen unerwarteten Steuermehreinnahmen zu rechnen. Eine genauere Prognose wird die noch ausstehende Steuerschätzung vom Oktober bringen. Mit den genannten Planzahlen bei den Einnahmen sind wir aktuell nicht auf Rosen gebettet. Zur Einordnung: Im Landkreis-Vergleich für 2025 belegen wir bei der Steuerkraft/Einwohner eines der Schlusslichter.

Vor diesem Hintergrund ist die Erweiterung des Gewerbegebietes Bonholz ein perspektivisch wichtiger Schritt. Das kann aber nur einer unter vielen bleiben, um die Einkommenssituation für die kommenden Jahre zu verbessern. Vor allem wenn wir uns gleich die Ausgabenseite genauer ansehen.

2. Personal
Der Planansatz für die Personalkosten steigt deutlich gegenüber 2024 um 12,8 % auf 8,6 Mio. €. Ursprünglich waren hier für 2025 lediglich 8 Mio. € und damit eine Steigerung von 5,6 % eingeplant gewesen, also nur halb so viel. Wie kommt es zu dieser Steigerung?

Hauptgrund ist, dass wir gegenüber dem Doppelhaushalt für 2025 die Anzahl der Stellen nicht gleich belassen können, sondern mit knapp 5 zusätzlichen Stellen kalkulieren. Das ist unter anderem auf den erhöhten Personalbedarf zur Einrichtung einer zweiten Gruppe im Tilsiter Weg zurückzuführen. Auch sonst ist der Mehraufwand beim Personal vorwiegend im Bereich Kinderbetreuung verortet. 

3. Kreisumlage
Mit dem am 7. Oktober eingebrachten Haushaltsplan 2025 rechnet der Landkreis Böblingen mit einer Erhöhung der Kreisumlage von aktuell 32 auf nicht wie bislang geplant 33,8 %, sondern auf 34,5 %. 
Das bedeutet gegenüber 2024 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 500.000 € und damit 100.000 € mehr als bisher geplant.

4. Ergebnishaushalt
Angesichts der beschriebenen Entwicklungen wird 2025 mit Erträgen in Höhe von ca. 26,1 Mio. € gerechnet. Demgegenüber stehen jedoch Aufwendungen von ca. 27,1 Mio. €, sodass im Planjahr mit einem negativen Gesamtergebnis von ziemlich genau 1 Mio. € gerechnet werden muss. Und damit ein deutlich schlechteres als noch Anfang des Jahres, wo wir noch ein ordentliches Ergebnis von -100.000 € angenommen hatten. Hauptgrund sind die gestiegenen Aufwendungen bei gleichbleibenden Einnahmen. Das prognostizierte Defizit von 1 Mio. € kann allerdings durch die Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

Neben diesen vorwiegend äußeren Einflussfaktoren haben aber auch einige Projekte der Stadtverwaltung und des Gemeinderates Eingang in den Haushaltsplan 2025 gefunden.

5. Investitionen
Und damit kommen wir zu den geplanten Investitionen für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. €.
Mit dem jetzigen Haushalt neu dazugekommen sind:

  • Stadtsanierung Zuschüsse privat
    Erhöhung auf 275.000 € (100.000 € Zuschuss)
  • Sanierung Schlossbergstaffel 
    200.000 € (120.000 € Zuschuss)
  • Mehrkosten Sanierung Im Rohr 5 + 7
    135.000 €
  • Untersuchung Nahwärmeversorgung Innenstadt
    130.000 € (65.000 € Förderung)
  • Investitionszuschüsse an Vereine
    48.500 €
  • Investitionszuschüsse an Vereine
    48.500 €

6. Mittelfristige Finanzplanung 
Ergänzend dazu komme ich auch direkt zur Mittelfristigen Finanzplanung, die für die Jahre 2026 bis 2028 insgesamt 10,6 Mio. € an Investitionen vorsieht.

Mit dem jetzigen Haushalt neu dazugekommen sind:

  • Neuinstallation Sirenenanlage
    230.000 €
  • Öffentliche Spielplätze
    60.000 €

Soweit zu den wesentlichen Änderungen im Planwerk und damit kommen wir zum Ergebnis des Finanzhaushalts.

7. Finanzhaushalt
Hinsichtlich des Finanzhaushalts fällt der Zahlungsmittelüberschuss aus denselben Gründen wie beim Ergebnishaushalt um rund 900.000 € geringer aus. Statt 1,2 Mio. € wie noch im Doppelhaushalt prognostiziert, können wir im aktuellen Haushaltsplan nur noch mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 329.000 € rechnen. Hinzu kommt ein höherer Finanzierungsmittelbedarf für Investitionstätigkeiten in Höhe von 2 Mio. €. Auch das sind 400.000€ mehr als noch im Doppelhaushalt prognostiziert und ist in den hinzugekommenen Investitionen begründet. Trotzdem ist mit 800.000 € statt ursprünglich 760.000 € keine höhere Schuldenaufnahme notwendig. 
Das liegt aber vor allem daran, dass wir den Saldo des Finanzhaushalts von minus 1,2 Mio. € aus dem aktuellen Finanzmittelbestand abschmelzen, kratzen dann aber an der gesetzlichen Mindestliquidität.

8. Schulden
Nach der Finanzplanung ergäbe sich folgender Verschuldungsverlauf 2020 – 2028: Für das Jahresende 2025 rechnen wir für die Stadt Waldenbuch mit einem Gesamtschuldenstand von insgesamt 17,5 Mio. € und ohne Eigenbetriebe und Stadtbaugesellschaft mit knapp 6,2 Mio. €. Damit liegen wir deutlich über dem Durchschnitt. Zum Vergleich: Die Durchschnittsverschuldung in der Größenklasse von Gemeinden mit 5.000 bis 10.000 Einwohnern im Regierungspräsidium Stuttgart liegt bei 960 € pro Kopf. Das entspräche einem Gesamtschuldenstand von 8,5 Mio. €. Unser Schuldenstand ist aktuell doppelt so hoch und wird noch weiter steigen.

9. Eigenbetriebe Wasser & Abwasser
Dem Haushaltsplan 2025 liegen nun auch die Wirtschaftspläne für das Jahr 2025 der beiden städtischen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei.
Beim Wasser sind im Vermögensplan 430.000 € Investitionen in das Leitungsnetz geplant. Diese Maßnahmen werden größtenteils über Darlehen in Höhe von 350.000 € finanziert. Die Aufwendungen für die Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes werden auch in Zukunft weiter steigen, um die Funktionstüchtigkeit zu erhalten. Hinzu kommt ein Mehraufwand von 45.000 € aufgrund der Erhöhung der Bezugsrechte um 4 Liter/Sekunde, um die Versorgungssicherung weiter zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der turnusmäßigen Neukalkulation des Wasserpreises zum 01.01.2025 Erhöhung des Wasserpreises notwendig. 
Beim Abwasser sind im Vermögensplan insgesamt 660.000 € Investitionen in das Kanalnetz geplant. Diese Maßnahmen werden teilweise über ein Darlehen von 200.000 € finanziert. Auch hier muss mit einer Gebührenerhöhung gerechnet werden.
Die beiden geplanten Erhöhungen werden am 19.11.2024 im Gemeinderat zusammen mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes beraten.

10. Schlussbemerkung Hallenbadsanierung und Ausblick

Der Haushaltsplans 2025 hat nämlich eine gute und eine schlechte Nachricht mit im Gepäck.

Die gute Nachricht lautet: Unser Haushaltsplan entspricht den haushaltsrechtlichen Vorgaben und ist damit genehmigungsfähig 
– das hat uns die Kommunalaufsicht auch in Vorgesprächen signalisiert.

Die schlechte Nachricht lautet: Ein genehmigungsfähiger Haushalt ist noch lange kein guter, kein solide finanzierter Haushalt. 
Wir haben ein strukturelles Defizit beim Ergebnishaushalt, das uns Grund zur Sorge geben muss. Aktuell können wir das Defizit von 1 Mio. € noch mit unserer Ergebnisrücklage ausgleichen, aber diese Rücklage ist endlich. Das geht vielleicht noch 2 oder 3 Jahre gut, aber spätestens dann leben wir von der Substanz, sofern sich bis dahin nichts Grundlegendes an unserer Situation ändert. Hinzu kommt die extrem hohe Verschuldung, die weit über dem Durchschnitt liegt und die Leistungsfähigkeit unserer Kommune stark beeinträchtigt. In beiderlei Hinsicht laufen wir Gefahr, dass unser Haushalt bald schon nicht mehr genehmigungsfähig ist und wir letztendlich die Kontrolle über unsere Finanzen verlieren.

Ich weiß, dass es teilweise ermüdend ist, dass dies bei jeder Haushaltseinbringung fast schon gebetsmühlenartig wiederholt und auch von der Kommunalaufsicht entsprechend angemahnt wird.

Aber die Lage ist ernst. Und um zu verdeutlichen wie ernst, möchte ich abschließend nochmal auf die Sanierung des Gartenhallenbads zu sprechen kommen. Denn: die Finanzierung ist aktuell noch nicht gesichert.

Zwar planen wir mit einer ersten Tranche von 2,2 Mio. € für die ersten Maßnahmen der Sanierung im Jahr 2025. Darunter fallen vor allem auch die Planungsleistungen. Auch die restlichen 9,4 Mio. € sind in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Soweit so gut. 

Aber bei der genauen Lektüre des Haushaltsplanes werden Sie feststellen, dass wir aktuell keine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen haben. Diese Verpflichtungsermächtigung ist aber notwendige Voraussetzung, dass wir die Sanierung des Hallenbades tatsächlich in Auftrag geben können.  Dass die Verpflichtungsermächtigung noch nicht beinhaltet ist, hat vor allem seinen Grund im Verfahren: Wir warten bis die aktuelle Kostenkalkulation Anfang 2025 vorliegt. Sobald dies der Fall ist, werden wir einen Nachtragshaushalt 2025 einbringen, der dann das Projekt „Gartenhallenbad“ mit den tatsächlichen Kosten inklusive Verpflichtungsermächtigung „scharfstellt“. Erst wenn dieser Nachtragshaushalt genehmigt ist, wissen wir, wie es um die Finanzierung der Hallenbadsanierung bestellt ist.

Wie Sie sich sicherlich denken können, konnte uns die Kommunalaufsicht in insgesamt sehr konstruktiven und wohlwollenden Vorgesprächen leider nicht zusichern, dass ein solcher Nachtragshaushalt genehmigt würde. Und an dieser Stelle möchte ich der Kommunalaufsicht nicht einfach den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch selbst Farbe bekennen. Auch wir seitens der Stadtverwaltung haben große Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und teilen die Sorge, dass die hohe Schuldenaufnahme gepaart mit dem strukturellen Defizit im Ergebnishaushalt die Leistungsfähigkeit der Stadt Waldenbuch langfristig gefährdet. Dementsprechend ist aktuell fraglich, ob wir einen Baubeschluss im Frühjahr empfehlen können. Und dabei geht es nicht um die Wichtigkeit des Hallenbades – da sind wir uns alle einig – sondern darum, ob wir uns das Projekt in der Größe, wie wir es aktuell planen tatsächlich leisten können.

Also langer Rede kurzer Sinn nochmal zusammengefasst:

Die gute Nachricht: Der Haushaltsplan 2025 entspricht so wie wir ihn heute einbringen den haushaltsrechtlichen Vorgaben und ist damit genehmigungsfähig.
Die schlechte Nachricht: Wir werden hier im Gemeinderat in den kommenden Monaten nochmal dringend und intensiv über die Finanzierung der Hallenbadsanierung sprechen müssen.

Vielen Dank!

Der Entwurf des Haushaltsplans sowie die Haushaltsrede in voller Länge von Bürgermeister Chris Nathan sind im Ratsinformationssystem der Stadt Waldenbuch unter www.waldenbuch.de abrufbar. 

Annahme von Spenden

Zur Annahme von Spenden hat der Gemeinderat bereits früher Regelungen getroffen. Danach können
Geld- oder Sachspenden über einem Wert von 100 € vom Bürgermeister nur unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Gemeinderates angenommen werden. In der Sitzung entschied der Gemeinderat über
die Annahme von vier Spenden. Die Spender werden eine Spendenbescheinigung von der
Stadtverwaltung erhalten.

Ehrung von Stadtrat Neff für langjährige kommunalpolitische Tätigkeit

Zum Ende der Sitzung wurde Stadtrat Karl Neff von Bürgermeister Chris Nathan für seine 10-jährige Zugehörigkeit im Gemeinderat mit der Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg geehrt. Bürgermeister Chris Nathan lobte Herrn Neff als engagiertes, pragmatisches und verlässliches Mitglied des Gemeinderates. Mit seiner heiteren, teils verschmitzten aber stets humorvollen Art bereichert Stadtrat Karl Neff bereits seit der Kommunalwahl 2014 das Gremium. Neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat ist Stadtrat Karl Neff seit 1984 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Waldenbuch und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Stadträtin Annette Odendahl sprach im Namen der Freien-Wähler-Fraktion ihren Dank für 10 Jahre gute Zusammenarbeit aus und beschrieb Herrn Neff als besonnenes und fachkundiges Mitglied der Fraktion. Gemeinderat und Stadtverwaltung danken Herrn Neff für die geleistete Arbeit und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit im Rat. 

(Bildunterschrift: Bürgermeister Chris Nathan ehrt Stadtrat Karl Neff für 10-jährige Zugehörigkeit im Gemeinderat)

Hinweis: Die Sitzungsunterlagen mit weitergehenden Informationen zu den Themen können im Ratsinformationssystem der Stadt Waldenbuch unter www.waldenbuch-sitzungsdienst.komm.one/bi abgerufen werden.
-kja-

(Erstellt am 23. Oktober 2024)

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Hauptamtsleiterin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Jacob"
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